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Spendenkonto:

Förderverein Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V.

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bei: Sparkasse Bonn

Prozessbegleitung

Die Anzeige einer erlittenen Gewalttat und der Verlauf von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren stellen für viele Opfer eine große Belastung dar. Die Beratungsstelle bietet daher vorbereitende Beratungs- und Informationsgespräche, Begleitung zu den Vernehmungen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft, Begleitungen im gesamten Ablauf des Gerichtsverfahrens und qualifizierte psychologische Betreuung nach Ablauf der Verfahren an. Diese umfasst vielfältige Gespräche, Absprachen mit Rechtsanwältinnen, vorbereitende Besuche im Gericht und Begleitungen in den Verhandlungen, die sich oft über mehrere Tage oder Wochen erstrecken. Beratungs- und Informationsgespräche werden auch in diesem Angebotsmodul für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte angeboten. Wie wichtig auch hier die Verzahnung von Information, Prävention, Intervention und Begleitung ist, zeigt sich schon an der wissenschaftlich belegten Tatsache, dass informierte und vorbereitete Opfer bessere Zeugen und Zeuginnen sind und mit der Unterstützung der Opfer auch die Strafverfolgung verbessert wird. Gleichzeitig werden die erneuten Traumatisierungen, die ein Gerichtsprozess hervorrufen kann, durch eine Betreuung abgefangen oder gemildert und weitreichende Folgeschäden können somit u.U. vermieden werden. Außerdem setzt sich die Beratungsstelle für die Verbesserung des Opferschutzes durch die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen, den intensiven Austausch mit Fachkräften und Institutionen und fachliche Stellungnahmen ein.
In den Beratungsgesprächen wird häufig deutlich, dass eine Anzeige des Erlebten und ein mögliches Gerichtsverfahren für die Betroffenen zunächst einmal zu belastend ist. Nur ca. 10 Prozent der Sexualstraftaten, u.a. im sozialen Nahbereich, werden angezeigt. Trotzdem haben Opfer und Angehörige oftmals im Rahmen der Beratung eine Vielzahl von rechtlichen Fragen und Ängsten, deren Klärung nach einer Phase der psychischen Stabilisierung dazu beitragen könnte, auch eine Strafverfolgung zu ermöglichen.
Seit 2009 bietet die Beratungsstelle in Kooperation mit einer Rechtsanwältin bei Bedarf und vorheriger Terminabsprache zweimal monatlich eine Rechtsberatung an. Diese Beratung soll nicht die rechtliche Vertretung z.B. als Nebenklagevertreterin in einem Verfahren ersetzen, sondern bereits im Vorfeld die Entscheidung, ob eine Anzeige erstattet wird, erleichtern und zusätzlich über Opferrechte für Gewaltopfer aufklären. Auch Fachkräfte, die mit Opfern in Kontakt kommen und rechtliche Auskünfte benötigen, können sich an die Beratungsstelle wenden.